Sportunterricht

Vor Beginn der Unterrichtsstunde haben die Schülerinnen und Schüler Gegenstände, die eine unfall- und/oder verletzungsfreie Durchführung des Unterrichts gefährden könnten, ausnahmslos abzulegen. Hierzu gehören:

  • Uhren,
  • Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker),
  • Schlüssel,
  • Gürtel.