Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund eines neuen positiven Covid 19-Falls ist an der Diesterweg Grundschule ab Montag, den 30.11.2020 nur noch eine Notbetreuung möglich.

Deshalb bitte ich sie, die Kinder nur  in die Schule zu schicken, wenn es keine Alternativbetreuung gibt.

Wir werden Sie zeitnah über Veränderungen der momentanen Situation informieren.

gez. Eichler

Schulleiter

Unterricht ab 02.11.2020

Sehr geehrte Eltern,

anbei senden wir Ihnen Sie die wichtigsten Informationen zur neuen Allgemeinverfügung, gültig ab 2.11.2020.

Quellen: 
Umsetzung der Sächsischen Corona Schutzverordnung vom 30.10.2020
Staatsministerium für Kultus Allgemeine Reglungen und Hinweise  
Staatsministerium für Kultus Erlass zu Schulfahrten 

Die Corona-Schutzverordnung schreibt für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe keine Mund-Nasenbedeckung fest.
Das Tragen von einer Mund- und Nasenabdeckung wird bei Nichteinhaltung eines Mindestabstandes von 1,50m außerhalb des Unterrichtes dringend empfohlen und schulintern geregelt. Die Schüler haben aus diesem Grund täglich eine Mund- und Nasenabdeckung weiterhin mit sich zu führen.

Der Unterricht ist das Kerngeschäft. Bis Ende November ist von Lernorten außerhalb des Unterrichtes abzusehen. 

Das vertrauensvolle Miteinander von Schule und Elternhaus ist unter den gegenwärtigen Bedingungen besonders wichtig. Von der Durchführung von Klassenelternversammlungen gemäß § 46 SächsSchulG ist jedoch aus Gründen des Infektionsschutzes bis zum 30.11.2020 abzusehen. Elterngespräche sollten auf digitalem Weg durchgeführt werden.

Das Betreten des Schulgeländes ist nur mit Ausnahmereglung und unter Tragen einer Mund – und Nasenabdeckung für Fremdpersonen gestattet.

Ganztagsangebote mit externen vertraglich gebundenen GTA-Kräfte können im Sinne der Kontaktminimierung nicht stattfinden. 

Sonstige geplante und gebuchte schulische Veranstaltungen innerhalb und
außerhalb Sachsens, die für die Schüler nach § 26 Abs. 2 SächsSchulG verbindlich wären, dürfen nicht durchgeführt werden und sind unverzüglich abzusagen. 

Mehrtägige Schulfahrten ins In- und Ausland, die im zweiten Schulhalbjahr
durchgeführt werden sollen, dürfen gebucht werden und unter Beachtung aller gesetzlichen Regelungen stattfinden. Im Falle einer Stornierung werden die Kosten nicht vom Freistaat Sachsen erstattet. Vor Vertragsschluss muss mit den Eltern geklärt werden, wer im Falle einer Stornierung die Kosten trägt und nachweisliches das Einvernehmen darüber hergestellt werden.

Die AHA und Lüftungsregel wird weiterhin gelehrt und auf deren Umsetzung geachtet. 

Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Kollegium der Diesterweg Grundschule