- Einlass und Schulschluss
- Der Einlass zur ersten Stunde erfolgt ab 7.15 Uhr
- Vor Einlass in die Schule warten die Schülerinnen und Schüler ruhig vor dem Haupteingang auf dem Südhof. Die Spielgeräte werden in dieser Zeit nicht benutzt. Auch von Fangerspielen wird abgesehen.
- Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht erst zur zweiten Stunde beginnt, warten in selber Weise, wie im vorherigen Punkt beschrieben, bis zum Ende der ersten Unterrichtsstunde vor dem Haupteingang auf dem Südhof.
- Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte beginnt 7.15 Uhr mit Einlass in die Schule und endet nach Schulschluss.
- Im Schulgebäude besteht Hausschuhpflicht.
- Nur die Garderobe (keine Steine, Kastanien, Stöcke etc.) wird im eigenen Spind ordentlich abgelegt. Wertsachen gehören in die Schultasche.
- Als Aufgang darf nur die Treppe am Hausmeisterzimmer, als Abgang die Treppe, die zum Sekretariat führt, genutzt werden.
- Fahrräder sind auf den vorgesehenen Flächen abzustellen. Auf dem Schulgelände wird das Rad geschoben.
- Nach dem Unterricht verlassen die Schülerinnen und Schüler nach Erledigung ihrer Klassendienste umgehend das Schulgebäude.
- Pausenordnung
- In der Frühstückspause (8.15 – 8.30 Uhr) wird das Frühstück im Zimmer eingenommen.
- Ein Zimmerwechsel erfolgt erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
- An den Spinden wird sich rücksichtsvoll verhalten.
- Hofpause
- Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich sofort nach dem Schuhwechsel auf den Schulhof.
- Der Hof ist erst zu betreten, wenn eine Aufsicht führende Lehrkraft die Türen zum Hof öffnet.
- Die Klassenzimmer sind in der Hofpause von den Lehrkräften zu verschließen.
- Die Nestschaukel darf nur von 3 Kindern gleichzeitig im Sitzen genutzt werden.
- Auf dem Fußballplatz sind ausschließlich die „Draußen-Turnschuhe“ aus der Sporttasche zu tragen.
- Spielgeräte jeglicher Art werden sorgsam behandelt und am Ende der Hofpause ordnungsgemäß abgegeben.
- Die Toiletten werden nach der Benutzung sauber und zügig verlassen. Gängige Hygienemaßnahmen werden stets eingehalten, um Infektionskrankheiten zu vermeiden.
- Verlassen der Klassenzimmer nach Beendigung des Unterrichts
- Es werden die Stühle auf die Bänke gestellt (außer dienstags und donnerstags).
- Die Tafel wird komplett (nass, streifenfrei) gesäubert (Lappen gründlich ausspülen).
- Die Fenster werden verriegelt.
- Es erfolgt eine Sichtkontrolle des Zimmers (Papier u.a. auflesen).
- Das Klassenzimmer wird vom Kehrdienst gefegt.
- Unterrichtsmaterialien
- Alle Schülerinnen und Schüler haben mit den Einrichtungsgegenständen sorgsam umzugehen und die Unterrichtsmittel pfleglich zu behandeln.
- Fenster werden nur von Erwachsenen geöffnet oder geschlossen. Rollläden können unter Aufsicht der Lehrkräfte bedient werden.
- Alle weiteren Bedienungselemente dürfen ausnahmslos nur von Erwachsenen benutzt werden.
- Die Nutzung der interaktiven Tafeln, Tablets und Anzeigegeräten ist nur unter Aufsicht der Lehrkraft gestattet.
- Für mutwillige Zerstörungen oder Beschädigungen im Schulbereich durch Schülerinnen oder Schüler haften die Eltern.
- Verhalten im Schulhaus
- Alle Schülerinnen und Schüler gehen im Schulhaus grundsätzlich langsam.
- Im gesamten Schulbereich wird Lärm vermieden.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind freundlich und hilfsbereit. Erwachsene werden gegrüßt.
- Konflikte werden nicht mit Gewalt gelöst.
- Der Garderobenbereich wird nach dem Umziehen zügig verlassen.
- Die Benutzung von privatem elektronischem Spielzeug sowie mobiler Endgeräte mit Kamera- und Aufnahmefunktion, einschließlich „Smartwatches“ sind in der Schule und dem Schulgelände nicht gestattet.
- Mitgebrachte Spielzeuge (bspw. Sammelkarten und Kuscheltiere) verbleiben im Ranzen.
- Bei Alarm gilt die Alarm-Ordnung! Extra-Aushang
- Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen. Auch das Rauchen sowie das Konsumieren von Alkohol ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.