Vor Beginn der Unterrichtsstunde haben die Schülerinnen und Schüler Gegenstände, die eine unfall- und/oder verletzungsfreie Durchführung des Unterrichts gefährden könnten, ausnahmslos abzulegen. Hierzu gehören:
- Uhren,
- Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker),
- Schlüssel,
- Gürtel.